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AGB

 

 

Im Land der Goetter

 

 

AGB

Allgemeine Reisebedingungen


Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehende
Bedingungen und Hinweise, die das
Vertragsverhaltnis zwischen Ihnen und VONI
Touristik regeln.

1. Reiseanmeldung & Reisebestatigung
Der Reisevertrag kommt durch Ihre schriftliche
Reiseanmeldung und unsere schriftliche
Reisebestatigung zustande. Anmeldung und
Bestatigung konnen dem von Ihnen ausgewahlten
Reiseburo erklart werden. Die Anmeldung erfolgt
durch den Anmelder auch fur alle in der Anmeldung
mitaufgefuhrten Teilnehmer, fur dessen
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie fur seine
eingenen Verpflichtungen einsteht, sofern er
eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung
durch ausdruckliche und gesonderte Erklarung
ubernommen hat. Sie sind an Ihre Reiseanmeldung
grundsatzlich 10 Tage gebunden, wenn
nicht ausnahmsweise in der Anmeldung eine
unverzugliche Erklarung uber die Annahme des
Angebots ausdrucklich gefordert ist. Fur diesen
Fall verkurzt sich die Bindungsfrist auf 4 Tage.
Die schriftliche Reisebestatigung erhalt alle
fur die Reise wichtigen Angaben, z.B. Art der
Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis.
Abweichung des Inhalts der Reisebestatigung von
der Reiseanmeldung sind unverzuglich zu rugen.
Anspruche wegen solcher Abweichungen sind
ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine
Ruge erfolgt ist.

2. Zahlung
Bei Vertragsabschlu. ist eine Anzahlung in Hohe
von 20% des Reisepreises fallig, (eventuell zuzuglich
der Pramie fur eine eventuell abgeschlossene
Reiserucktrittskostenversicherung). Zahlungen auf
den Reisepreis durfen nur gegen Aushandigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k III
BGB erfolgen. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor
Reiseantritt fallig, sofern die Reise nicht mehr
aus den in Paragraph 4 genannten Grunden
abgesagt werden kann. Sollte der Reisepreis nicht
fristgerecht bezahlt werden, berechtigt uns dies
nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung
und zur Berechnung von Schadensersatz in Hohe
der entsprechenden Rucktrittsgebuhren gema.
Abbs. 5.1. bzw 5.2.. Wir weisen bezuglich der
angesetzten Prozentsatze und Preise darauf
hin, dass Ihnen jederzeit die Moglichkeit offen
steht, nachzuweisen, dass Voni kein oder nur ein
geringer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist
als der angesetzte. Kurzfristige Buchungen die
weniger als 14 Tage vor Reiseantritt eingehen,
mussen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte
Reisepreis sofort fallig wird.

3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog
und den Hinweisen im Preisteil. Wir weisen darauf
hin, dass eventuelle spatere Korrekturen im
Katalog bzw. nach Druckfehlern moglich sind.
Bei Flugreisen wird fur einen Aufenthalt von uber
4 bis 6 Wochen eine Gebuhr von € 50,- p. P.
berechnet. Wir bitten um Ihr Verstandnis, da.
eine Buchung fur einen Aufenthalt von uber vier
Wochen nicht immer akzeptiert werden kann.

4. Leistungs- und Preisanderungen,
Kundigung, Rucktritt durch VONI
VONI ist berechtigt, die vertraglich bestatigten
Preise im Fall der Erhohung der Beforderungskosten
oder der Abgaben fur bestimmte
Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebuhren oder eine Anderung der
fur die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
in dem Umfang zu andern, wie sich die Erhohung
der Beforderungskosten oder der Abgaben fur
bestimmte Leistungen pro Person auf den Reise-
preis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschlu.
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier
Monate liegen. Voni informiert den Reisenden
rechtzeitig vor dem Reiseantritt uber eventuelle
Erhohungen.
Eine Preiserhohung darf nicht hoher sein als
5%. Bei Preiserhohungen um mehr als 5%
oder erhebliche Anderungen einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne

Gebuhren vom Reisevertrag zuruckzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn VONI in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem
Angebot anzubieten.VONI kann den Reisevertrag
kundigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer
hoherer Gewalt erheblich erschwert,
gefahrdet oder beeintrachtigt wird. Dies kann
beispielsweise beruhen auf hoheitlichen
Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen,
Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks,
Naturkatastrophen (Sturm, Uberschwemmung
etc.), Unruhen, Epedemien, Mobilmachung,
Zerstorung von Unterkunften und technischen
Katastrophen. Erfolgt die Kundigung aus einem
dieser Grunde, erstattet VONI den Reisepreis
abzuglich einer Entschadigung fur die bereits
erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen.
Die Mehrkosten einer Ruckbeforderung tragen
VONI und der Reisende je zur Halfte. Im Ubrigen
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Ist der Reisevertrag mit einer Mindestteilnehmerzahl
angeboten worden, ist VONI berechtigt,
von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor
Reisebeginn zuruckzutreten. Der Kunde wird
daruber unverzuglich informiert. Die im Preisteil
angegebenen Flugtage und Flugzeiten sind nicht
Bestandteil des Reisevertrages. Unverbindliche
Anderungen behalten wir uns ausdrucklich vor.
An- bzw. Abreisetage konnen nicht als Erholungstage
angesehen werden.

5. Rucktritt durch den Kunden,
Umbuchungen, Nichtantritt der Reise
Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der
gebuchten Reise zurucktreten. Um Missverstandnissen
vorzubeugen, ist eine schriftliche Mitteilung
erforderlich. Wichtig fur den Rucktrittspunkt
ist das Eingangsdatum der Rucktrittserklarung.
Bei Rucktritt vom Reisevertrag oder bei Nichtantritt
der Reise, zum Beispiel wegen verpasster
Anschlu.fluge, kann VONI angemessenen Ersatz
fur die getroffenen Reisevorkehrungen und
Kosten verlangen. Die Hohe der Prozentsatze
richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt
des Eingangs der Rucktrittserklarung bei VONI.
In der Regel belaufen sich die Prozentsatze,
die wir pro Reiseteilnehmer verlangen mussen,
wie folgt: (Der Nachweis nicht entstandener
oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen)

5.1 Bei Pauschalreisen, Flugreisen (incl. Flug
- Charterflug)
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 35%
ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 65%

ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
des Reisepreises.
(Der Abflugstag rechnet sich nicht in obriger
Staffelung. Wenn der Flug ein Linienflug
oder Charterflug (AB,CFI usw.) ist der zum
Sondertarif gebucht wurde, dann gelten die
Stornierungskosten nach den Bestimmungen
der Fluggeschaft und der Restbetrag, weitere
Leistungen (Unterkunft,Transfers usw.) nach
obiger Staffelung.

Fur Nur-Flugpreise gelten folgende Stornobedingungen:
(Nicht fur Linienfluggesellschaften und
Sondertarife von Charter-Flugen)
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 35%
ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 70%
am Tag des Reiseantritts bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%
des Reisepreises.

Fur Nur - Fluge mit Liniengesellschaften gelten
besondere Stornobedingungen. (Auf Anfrage
bei uns)

5.2 Bei Selbstanreise (ohne Flug)
bis 31 Tage vor Reisbeginn 20% mindestens
jedoch € 50,- p.P. ab dem 31. Tag vor Reisebeginn
gelten die gleichen Bedingungen wie bei
Flugreisen (§ 5.1.).
Achtung: bei Villas, Ferienhausern und Mietwagen
sind die Stornostaffelungen der einzelnen
Hauser individuell und konnen auf Anfrage bei
VONI angefordert werden. Die ausgehandigten
Reiseunterlagen sind zuruck zu geben, da sonst
der volle Preis berechnet werden mu..

Ruckerstattungen sind bei VONI nur moglich bei:
Umbuchungen des Reisetermins, des Reiseziels,
der Unterkunft, der Beforderungsart, der
Flug hafen. Dafur erheben wir bis 31 Tage vor
Reiseantritt eine Gebuhr in Hohe von € 20,- pro
Person. Bei kurzfristigen Umbuchungen ab dem
30 Tag vor Reisebeginn gelten die Storno-
gebuhren § 5.1. und § 5.2. Bei kurzfristigen
Sonderangeboten gelten besondere Regelungen.
Namensanderungen sind bis 30 Tage vor
Reiseantritt kostenlos, ab dem 29 Tag erheben
wir eine Gebuhr in Hohe von € 15,- pro Name.
Bei Namensanderungen fur Linienfluge gelten die
Bedingungen der jeweiligen Gesellschaften und
deren Tariefe. Reisegaste, die Nur - Flug ohne
Unterkunft gebucht haben, sind verpflichtet, sich
zwei Tage vor dem Ruckflug bei der Fluggesellschaft
oder eventuell bei uns den Ruckflugzeitpunkt
bestatigen zu lassen. Umbuchungen im
Zielgebiet sind moglich, es gelten die jeweiligen
Tariefe der Fluggesellschaften. Fur Gruppen
gelten besondere Bedingungen.

6. Haftung und Haftbeschrankung des
Reiseveranstalters
Als vertraglicher Luftfrachtfuhrer haftet VONI
neben dem ausfuhrenden Luftfrachtfuhrer nach
den Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes in
Verbindung mit dem Montrealer Ubereinkommen.
Dies gilt auch fur die Festlegung der Haftungshochstgrenzen.
Schadensersatzanspruche
konnen nur bei Verschulden des ausfuhrenden
Luftfrachtfuhrers geltend gemacht werden. Bei
Verspatungen und damit zusammenhangenden
Schaden bestehen Anspruchen gegen VONI nur
dann, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden
oder Wert und Tauglichkeit der Gesamtreise
aufgehoben oder gemindert sind. Dies liegt
dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst
lastige, aber zumutbare Verzogerungen eintreten,
auf die VONI keinen Einflu. nehmen kann.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusatzlich
zu dieser eine Beforderung im Linienverkehr
erbracht und dem Reisenden hierfur ein
entsprechender Beforderungsausweis ausgestellt,
so erbringt VONI insoweit Fremdleistungen, sofern
in der Reiseausschreibung und in der Reisebestatigung
ausdrucklich darauf hingewiesen wird.
VONI haftet dann nicht fur die Erbringung der
Beforderungsleistung selbst. Eine Haftung von
VONI ist ausgeschlossen bei Leistungsstorungen,
die im Bereich von lediglich von Ihr vermittelten
Fremdleistung auftreten, z. B. bei Ausflugen,
Sportprogrammen, Sportveranstaltungen, Fahren
usw.. Die vertragliche Haftung von VONI auf Schadensersatz
fur Schaden, die nicht Korperschaden
sind, ist insgesamt auf die Hahe des dreifachen
Reisepreises beschrankt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsatzlich noch grob fahrlassig
durch uns herbeigefuhrt wurde. Ist eine ortliche
Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar,
mu. der jeweilige Leistungstrager (z.B. Vermieter,
Hotellier, Autoverleiher etc.) oder an ortliche
Agentur informiert werden. Kommt ein Reisender
durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen
nicht nach, so stehen ihm Anspruche
insoweit nicht zu. Anspruche auf Minderung und
Schadensersatz hat der Kunde gem §651g BGB
innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise bei VONI
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Reisende Anspruche geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Vertragliche Anspruche des
Reisenden verjahren in sechs Monaten. Die Verjahrung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende
solche Anspruche geltend gemacht, so ist die

Verjahrung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der
Reiseveranstalter die Anspruche schriftlich zuruckweist.
Anspruche aus unerlaubter Handlung
verjahren nach einem Jahr.

7. Pa.-, Visa-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
VONI informiert uber die wesentlichen Pa.-,
Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
fur deutsche Staatsburger. VONI haftet fur eine
schuldhaft falsche Mitteilung. Fur die Einhaltung
der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der
Reisende selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus dem Nichterfolgen dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Reisenden. Reisende, die nicht uber einen
deutschen Reisepa. verfugen, sollten sich im
eigenen Interesse bei dem jeweiligen zustandigen
Konsulat des Reiselandes informieren.

8. Gerichtsstand
Erfullungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Hinweise:

1. Alle Angaben in unseren aktuellen Preislisten
einschlie.lich der zugehorigen Kataloge
entsprechen dem Stand bei Drucklegung im
Dezember 2009.
2. Wir bitten zu berucksichtigen, da. Sonderwunsche,
die uber den Inhalt unseres Kataloges hinausgehen,
vom Reiseburo erst nach Rucksprache
mit uns bestatigt werden konnen.
3. Wir empfehlen im eigenen Interesse den
Abschlu. einer Reiserucktrittskostenversicherung
sowie Reisegepack-, Reiseunfall-, Reisekranken-
und Reisehaftpflichtversicherung. Diese
Versicherungen erhalten Sie einzeln oder im
Paket bei Ihrem Reiseburo oder bei VONI. Der
Abschlu. einer Reiserucktrittskostenversicherung
ist nur bei Buchung der Reise moglich.
4. Wertgegenstande und Medikamente bitten wir,
im Handgepack zu verwahren, da die Haftung
beim Transport beschrankt ist.
5. Trotz unseres Bemuhens konnen wir leider
nicht ausschlie.en, da. im Einzelfall bei der
Durchfuhrung der Reise Probleme auftreten.
In diesem Fall weisen wir darauf hin, da. der
Reisende eine Mitwirkungspflicht zum Erreichen
von Abhilfe hat. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der
Abreise den Empfang Ihrer Mangelbehauptung
bestatigen zu lassen. Die ortliche Reiseleitung ist
jedoch nicht zur Anerkennung von Anspruchen in
rechtlicher und tatsachlicher Hinsicht berechtigt.
6. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeintrachtigt, kann der Reiseteilnehmer den
Vertrag kundigen. Eine Kundigung ist jedoch dann
erst zulassig, wenn VONI innerhalb einer vom
Reiseteilnehmer angemessenen Frist keine Abhife
leistet. Eine Kundigung ohne Frist ist nur zulassig,
wenn Abhilfe unmoglich ist oder verweigert wird
oder wenn die Kundigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers
gerechtfertigt ist.
7. Sollten wahrend der Laufzeit des Kataloges
Gesetzesanderungen auch eine anderung unserer
„Allgemeinen Reisebedingungen“ in einzelnen
Punkten erforderlich machen, werden wir diese
neuen Bedingungen unseren Vertragen, die ab
dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen
Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde
legen. Sie erhalten die neuen Bedingungen in
Ihrem Reiseburo ausgehandigt, auf jeden Fall
rechtzeitig vor Vertragsschlu..
Insolvenzversicherung

Jeder Reiseveranstalter ist ab 01. November
1994 gesetzlich verpflichtet, sich gegen Zahlungsunfahigkeit
abzusichern. Damit garantieren
wir Ihnen, da. Sie mit Sicherheit aus dem Urlaub
wieder nach Hause kommen.

Hoffentlich mit vielen schonen Erinnerungen…

 

Malerische, weiß gekalkte Häuser in einer von Olivenbäumen geprägten Landschaft. Inseln, die von kristallklarem, tiefblauem Wasser umgeben sind. Sonne, Strände und Kultur - in Griechenland findet jeder etwas nach seinem Geschmack.

Zypern bietet dem Besucher und dem Einwohner mehr als jede andere Insel im Mittelmeer, eine faszinierende Kombination von Landschaft, Klima, Geschichte und Kultur. Es hat eine scheinbar unendliche Küste mit sandigen Buchten und Stränden, die von klarem blauen Wasser umspielt werden.